{"id":18862,"date":"2021-02-15T19:12:24","date_gmt":"2021-02-15T18:12:24","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.spreadmind.de\/?p=18862"},"modified":"2025-12-02T16:05:09","modified_gmt":"2025-12-02T15:05:09","slug":"ueberbrueckungshilfe-3","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/spreadmind.de\/blog\/ueberbrueckungshilfe-3\/","title":{"rendered":"\u00dcberbr\u00fcckungshilfe 3 erm\u00f6glicht die Erstattung von Kosten f\u00fcr die Digitalisierung"},"content":{"rendered":"<p class=\"p1\">[et_pb_section global_module=\"20659\"][\/et_pb_section]<\/p>\n<p><strong>Mit dem Start der \u00dcberbr\u00fcckungshilfe 3 der Bundesregierung wurde der Zeitraum der F\u00f6rderung durch Corona-bedingte Umsatzeinbu\u00dfen nochmals verl\u00e4ngert, der F\u00f6rderungsbetrag aufgestockt und weitere Branchen und Unternehmensarten abgedeckt. Seit dem 15. Februar ist es f\u00fcr dich als Unternehmer einfacher, einen Antrag zu stellen, falls du durch die aktuelle Situation mit Corona Umsatzeinbu\u00dfen in Kauf nehmen musstest. Zus\u00e4tzlich gibt es beispielsweise eine einmalige Betriebskostenpauschale als Neustarthilfe f\u00fcr Selbstst\u00e4ndige, die keine Fixkosten geltend machen k\u00f6nnen und eine m\u00f6gliche Erstattung bei Investitionen in die Digitalisierung. Die wichtigsten Fragen und was das f\u00fcr dich als Spreadmind Autor bedeutet, beantwortet dir folgender Artikel.\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>Was ist die \u00dcberbr\u00fcckungshilfe 3?<\/h2>\n<p>Die \u00dcberbr\u00fcckungshilfe 3 ist die dritte Auflage der Wirtschaftshilfen der Bundesregierung, welche Unternehmern, Soloselbstst\u00e4ndigen und Freiberuflern in Deutschland bei Umsatzr\u00fcckg\u00e4ngen im Rahmen der Corona-Pandemie ab Ende 2020 in Form von Zusch\u00fcssen zu den Fixkosten gew\u00e4hrt wurden, die nicht zur\u00fcckgezahlt werden m\u00fcssen. Mit der \u00dcberbr\u00fcckungshilfe 2 wurden vom Bundesministerium f\u00fcr Wirtschaft und Energie die F\u00f6rdermonate von September bis Dezember 2020 abgedeckt <span style=\"font-weight: 400;\">\u2013 Antr\u00e4ge f\u00fcr die \u00dcberbr\u00fcckungshilfe 2 k\u00f6nnen noch bis zum 31.03.2021 r\u00fcckwirkend gestellt werden. Mit<\/span> der \u00dcberbr\u00fcckungshilfe 3 wurde das Programm nun verl\u00e4ngert und umfasst den <strong>Zeitraum zwischen November 2020 und Ende Juni 2021<\/strong>. Des Weiteren wurde das Programm deutlich umfangreicher gestaltet <span style=\"font-weight: 400;\">\u2013 vor allem, was den Einzelhandel, die Kultur- und Veranstaltungsbranche sowie die Reisebranche betrifft.<\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>Wer bekommt die \u00dcberbr\u00fcckungshilfe 3? Wann kann ich die \u00dcberbr\u00fcckungshilfe 3 beantragen?<\/h2>\n<p>Die gestaffelten Fixkostenzusch\u00fcsse im Rahmen der \u00dcberbr\u00fcckungshilfe 3 erhalten alle Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro, Freiberufler und Soloselbstst\u00e4ndige sowie gemeinn\u00fctzige Unternehmen und Organisationen, welche im Zeitraum zwischen November 2020 und Juni 2021 <strong>Umsatzeinbu\u00dfen von mindestens 30 Prozent<\/strong> im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 verzeichnet haben bzw. verzeichnen werden. Antr\u00e4ge f\u00fcr die \u00dcberbr\u00fcckungshilfe kannst du <strong>ab dem 15. Februar 2021<\/strong> stellen, insofern beispielsweise dein Unternehmen wegen Corona schlie\u00dfen musste oder weniger Kunden zu verzeichnen hat. Die \u00dcberbr\u00fcckungshilfe 3 kann f\u00fcr jeden Monat beantragt werden, in dem du Umsatzeinbu\u00dfen zu verzeichnen hast.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>Wo und wie beantrage ich die \u00dcberbr\u00fcckungshilfe 3?<\/h2>\n<p>Den Antrag auf die \u00dcberbr\u00fcckungshilfe 3 musst du \u00fcber eine digitale Schnittstelle die Bewilligungsstellen des jeweiligen Bundeslandes einzureichen, in dem dein Unternehmen eingetragen ist. Dies musst du <strong>zwingend durch einen pr\u00fcfenden Dritten<\/strong> handhaben lassen, der den Antrag in deinem Namen, also im Namen des Antragstellers bei der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde einreicht. Damit m\u00f6chten die L\u00e4nder eine schnelle Bewilligung deines Antrags erm\u00f6glichen und einen Missbrauch des F\u00f6rderprogramms ausschlie\u00dfen. Der pr\u00fcfende Dritte kann beispielsweise ein vereidigter Buchpr\u00fcfer, ein Rechtsanwalt, ein Steuerberater oder ein Wirtschaftspr\u00fcfer sein, dessen Kosten bezuschusst werden. Alle wichtigen Informationen zur Antragsstellung findest du unter <a href=\"https:\/\/www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de\/UBH\/Redaktion\/DE\/Textsammlungen\/antragstellung-erklaert.html?nn=1869828\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">diesem Link<\/a>.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>Wie hoch f\u00e4llt die \u00dcberbr\u00fcckungshilfe 3 aus?<\/h2>\n<p>Die Fixkostenzusch\u00fcsse im Rahmen der \u00dcberbr\u00fcckungshilfe 3, die du als Unternehmer, Freiberufler oder Selbstst\u00e4ndiger erhalten kannst, sind abh\u00e4ngig von der H\u00f6he des Umsatzeinbruchs gestaffelt. Maximal sind bis zu 1,5 Millionen Euro als F\u00f6rderbetrag m\u00f6glich, bei Verbundunternehmen sogar bis zu 3 Millionen Euro. Die Staffelung setzt sich wie folgt zusammen:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li>Bei mindestens 30 Prozent Umsatzeinbruch werden bis zu 40 Prozent der f\u00f6rderf\u00e4higen Fixkosten erstattet.<\/li>\n<li>Bei 50 Prozent bis 70 Prozent Umsatzeinbruch werden bis zu 60 Prozent der f\u00f6rderf\u00e4higen Fixkosten erstattet.<\/li>\n<li>Bei \u00fcber 70 Prozent Umsatzeinbruch werden bis zu 90 Prozent der f\u00f6rderf\u00e4higen Fixkosten erstattet.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Bei jungen Unternehmen, die zwischen dem 01.01.2019 und dem 30.04.2020 gegr\u00fcndet wurden, gelten andere Regelungen. Ebenso f\u00fcr Soloselbstst\u00e4ndige oder Freiberufler, die ihre T\u00e4tigkeit in diesem Zeitraum aufgenommen haben. Diese erhalten eine maximale H\u00f6he der \u00dcberbr\u00fcckungshilfe 3 von 1,8 Millionen Euro und haben folgende drei M\u00f6glichkeiten, einen Ansatz zur Berechnung des Ausfalls heranzuziehen:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li>den durchschnittlichen Monatsumsatz des Jahres 2019<\/li>\n<li>den durchschnittlichen Monatsumsatz der beiden Vorkrisenmonate Januar und Februar 2020 oder<\/li>\n<li>den durchschnittlichen Monatsumsatz der Monate Juni bis September 2020<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Eine weitere M\u00f6glichkeit, den Referenzumsatz zu berechnen, ist den durchschnittlichen Wert des gesch\u00e4tzten Jahresumsatzes 2020 anzusetzen, den du bei der erstmaligen Steuererfassung beim Finanzamt im &#8222;Fragebogen zur steuerlichen Erfassung&#8220; angegeben hast.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>Sind Abschlagszahlungen m\u00f6glich? Wie hoch fallen diese aus?<\/h2>\n<p>Damit du die Hilfe schnellstm\u00f6glich erh\u00e4ltst, sind bei der \u00dcberbr\u00fcckungshilfe 3 Abschlagszahlungen \u00fcber die Bundeskasse m\u00f6glich. Der Bund geht in dem Fall in Vorleistung f\u00fcr die jeweiligen Bundesl\u00e4nder, die weiterhin die regul\u00e4ren Auszahlungen \u00fcbernehmen m\u00fcssen. Die Abschlagszahlungen k\u00f6nnen <strong>bis zu 50 Prozent der gesamten F\u00f6rderh\u00f6he<\/strong> betragen, die du beantragt hast. Maximal erh\u00e4ltst du jedoch 100.000 Euro pro Monat, in dem du eine F\u00f6rderung beantragst. Vom gesamten F\u00f6rderzeitraum, den die \u00dcberbr\u00fcckungshilfe 3 abdeckt, also von November 2020 bis Juni 2021 erh\u00e4ltst du maximal 800.000 Euro an Abschlagszahlungen. Betr\u00e4ge bis 400.000 Euro kannst du ab dem 15. Februar erhalten. Alles, was dar\u00fcber hinaus geht, wird Ende Februar ausgezahlt. Die regul\u00e4ren Auszahlungen durch die jeweiligen Bundesl\u00e4nder erh\u00e4ltst du, nachdem dein Antrag bearbeitet wurde, ab M\u00e4rz 2021.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>Welche Fixkosten werden bei \u00dcberbr\u00fcckungshilfe 3 erstattet?<\/h2>\n<p>Welche Art von Fixkosten im Rahmen der \u00dcberbr\u00fcckungshilfe erstattet werden, ist in einem festen Musterkatalog festgelegt. Dieser umfasst folgende Punkte:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li>Abonnements und andere feste Ausgaben<\/li>\n<li>Anteil der Finanzierungskosten von Leasingraten<\/li>\n<li>Ausgaben f\u00fcr Elektrizit\u00e4t, Heizung, Wasser etc.<\/li>\n<li>Grundsteuern<\/li>\n<li>Mietkosten f\u00fcr Fahrzeuge und Maschinen<\/li>\n<li>Pachten<\/li>\n<li>Versicherungen<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Aufwendungen f\u00fcr Personal, solange diese nicht unter die Kurzarbeiterregelung fallen, werden pauschal mit 20 Prozent der Fixkosten gef\u00f6rdert. Seit der Einf\u00fchrung der \u00dcberbr\u00fcckungshilfe 3 sind weitere Arten von Fixkosten erstattungsf\u00e4hig und <strong>hier wird es f\u00fcr dich als &#8222;Spreadmind Autor&#8220; interessant<\/strong>. Denn es k\u00f6nnen nicht nur bauliche Ma\u00dfnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten bis zu 20.000 Euro im Monat und r\u00fcckwirkend bis M\u00e4rz 2020 erstattet werden, sondern auch Marketing- und Werbekosten sowie Investitionen in die Digitalisierung deiner Unternehmung wie zum Beispiel durch den Aufbau eines Online-Shops oder die Anmeldung bei gro\u00dfen Plattformen. Hier kannst du ebenfalls r\u00fcckwirkend bis M\u00e4rz 2020 Kosten veranschlagen, die au\u00dferhalb des eigentlichen F\u00f6rderzeitraums liegen und eine einmalige Zahlung von bis zu 20.000 Euro erhalten. Damit k\u00f6nntest du die Kosten f\u00fcr dein Abonnement bei Spreadmind zum Aufbau deines Online-Business gegebenenfalls wieder erstattet bekommen.<\/p>\n<p>Weitere umfassende Neuerungen hinsichtlich der Kosten, die erstattungsf\u00e4hig sind, umfassen die Branchen, die am st\u00e4rksten von der Krise betroffen sind. Dies sind zum Beispiel der Einzelhandel, die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, die Reiseb\u00fcros und Reiseveranstalter sowie die Pyrotechnikbranche und Soloselbstst\u00e4ndige. Welche konkreten Neuerungen diese Branchen betreffen, erf\u00e4hrst du\u00a0<a href=\"https:\/\/www.bmwi.de\/Redaktion\/DE\/Downloads\/V\/vereinfachung-und-aufstockung-der-ueberbrueckungshilfe-lll.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=4\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">unter diesem Dokument des Bundeswirtschaftsministeriums.<\/a><\/p>\n<h2>Was ist die Neustarthilfe f\u00fcr Selbstst\u00e4ndige?<\/h2>\n<p>Soloselbstst\u00e4ndige, die in der Regel nur \u00fcber geringe Betriebskosten verf\u00fcgen, k\u00f6nnen die &#8222;Neustarthilfe&#8220; beantragen, die eine Betriebskostenpauschale im Rahmen der \u00dcberbr\u00fcckungshilfe 3 umfasst. Das bedeutet, dass du einen einmaligen Zuschuss von bis zu 7.500 Euro als Unterst\u00fctzung bekommen kannst. Einen Antrag dazu kannst du voraussichtlich noch im Februar an die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde stellen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt als Vorschuss, was bedeutet, dass du diesen in vollem Umfang behalten darfst, insofern du im entsprechenden Zeitraum Umsatzeinbu\u00dfen von mindestens 60 Prozent hast. Falls diese im Endeffekt geringer ausfallen, musst du den Zuschuss anteilig zur\u00fcckzahlen. Besondere Regeln gelten zudem, wenn du als Antragsteller deine T\u00e4tigkeit nicht vor dem 01.01.2019 aufgenommen hast. Die Antworten auf relevante Fragen zum Thema \u00dcberbr\u00fcckungshilfe 3 findest du <a href=\"https:\/\/www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de\/UBH\/Redaktion\/DE\/FAQ\/FAQ-Ueberbrueckungshilfe-lll\/ueberbrueckungshilfe-lll.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">unter diesem Link.<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit dem Start der \u00dcberbr\u00fcckungshilfe 3 der Bundesregierung wurde der Zeitraum der F\u00f6rderung durch Corona-bedingte Umsatzeinbu\u00dfen nochmals verl\u00e4ngert, der F\u00f6rderungsbetrag aufgestockt und weitere Branchen und Unternehmensarten abgedeckt. Seit dem 15. Februar ist es f\u00fcr dich als Unternehmer einfacher, einen Antrag zu stellen, falls du durch die aktuelle Situation mit Corona Umsatzeinbu\u00dfen in Kauf nehmen musstest. 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