{"id":19658,"date":"2022-01-05T18:40:29","date_gmt":"2022-01-05T17:40:29","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.spreadmind.de\/?p=19658"},"modified":"2025-07-09T09:18:30","modified_gmt":"2025-07-09T07:18:30","slug":"recht-bei-digitalen-produkten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/spreadmind.de\/blog\/recht-bei-digitalen-produkten\/","title":{"rendered":"Recht bei digitalen Produkten \u2013 diese 8 Begriffe solltest du kennen!"},"content":{"rendered":"<p class=\"p1\">[et_pb_section global_module=\"20659\"][\/et_pb_section]<\/p>\n<p><strong>Bei den ganzen Begriffen rund um das Recht bei digitalen Produkten kann man schnell einmal den \u00dcberblick verlieren. Keine Sorge, in diesem Artikel erkl\u00e4re ich dir alles Wichtige zu den Themen Recht, Steuer und Zahlung bei Online-Kursen!<\/strong><\/p>\n<h2><span style=\"font-weight: 400;\">DSGVO<\/span><\/h2>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Seit dem<\/span> <span style=\"font-weight: 400;\">25.05.2018 ist die EU-Datenschutzverordnung, besser bekannt als DSGVO, geltendes Gesetz. Sie regelt im gesamten EU-Raum sowie Nicht-EU-Staaten innerhalb des Europ\u00e4ischen Wirtschaftsraumes (EWR) den Umgang mit personenbezogenen Daten. Durch die Einf\u00fchrung soll das Verbraucherrecht gesch\u00fctzt und Informationen vereinheitlicht werden. Da die DSGVO auch bei der Wissensvermittlung durch E-Learning, der Bereitstellung sowie dem Verkauf von Online-Kursen und anderen digitalen Produkten zum Tragen kommt, solltest du auf der sicheren Seite sein und das g\u00fcltige Recht bei digitalen Produkten beachten. Spreadmind hat bereits alle wichtigen Vorkehrungen getroffen und bietet dir eine rechtssichere und DSGVO-konforme L\u00f6sung f\u00fcr dein Online Business auf dem deutschen Markt an. Weitere Infos \u00fcber die Verordnung und die entsprechenden Ma\u00dfnahmen findest du in unserem <\/span><a href=\"https:\/\/spreadmind.de\/blog\/dsgvo-bei-online-kursen\/\"><span style=\"font-weight: 400;\">Artikel zum Thema DSGVO bei Online-Kursen<\/span><\/a><span style=\"font-weight: 400;\">.\u00a0<\/span><\/p>\n<h2><span style=\"font-weight: 400;\">MOSS-Verfahren<\/span><\/h2>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Wer digitale Waren wie etwa E-Books \u00fcber einen Shop zum Download oder Dienstleistungen wie Online-Kurse, Webinare etc. kostenpflichtig \u00fcber eine Plattform anbietet, m\u00fcsste sich eigentlich in jedem einzelnen Land innerhalb der EU, in dem die digitalen Produkte verkauft werden, bez\u00fcglich der Steuer gesondert registrieren lassen. Um diesen Prozess und den damit verbundenen Aufwand zu verringern, gibt es das MOSS-Verfahren, was kurz f\u00fcr Mini-One-Stop-Shop-Verfahren steht.\u00a0 <\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Digitale Produkte bezeichnen in diesem Kontext grunds\u00e4tzlich Dateien, die zum Download bereitstehen oder andere Produkte, die elektronisch geliefert werden. Kommt das MOSS-Verfahren zum Einsatz, zahlt ein Kunde innerhalb der EU den jeweiligen Mehrwertsteuersatz f\u00fcr digitale Produkte, der in seinem Land gilt. Der Sitz des Verk\u00e4ufers spielt dabei keine Rolle. Das bedeutet also f\u00fcr dich, wenn du Online-Kurse und andere digitale Produkte an deine Kunden innerhalb der EU verkaufst, berechnest du die anfallende Mehrwertsteuer abh\u00e4ngig vom Standort deines Kunden.\u00a0<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Wenn du digitale Produkte an Kunden in der EU verkaufst, musst du die Mehrwertsteuer basierend auf dem Standort deiner Kunden berechnen. Wenn du am MOSS-Verfahren teilnehmen m\u00f6chtest, musst du dich beim Bundeszentralamt f\u00fcr Steuern registrieren und anschlie\u00dfend quartalsweise eine Erkl\u00e4rung \u00fcber die Ums\u00e4tze abgeben, die du erzielt hast. Die Verteilung der Umsatzsteuer wird anschlie\u00dfend vom f\u00fcr dich zust\u00e4ndigen Finanzamt erledigt. <\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Das MOSS-Verfahren gilt jedoch nur f\u00fcr den Verkauf an Privatpersonen. Wenn du deine digitalen Produkte an ein Unternehmen verkaufst, muss dieses die Umsatzsteuer selbst begleichen. <\/span><span style=\"font-weight: 400;\">Eine einfache Erkl\u00e4rung f\u00fcr den Geltungsbereich des Verfahrens findest du <\/span><a href=\"https:\/\/morethandigital.info\/moss-verfahren-erklaert\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><span style=\"font-weight: 400;\">hier<\/span><\/a><span style=\"font-weight: 400;\">. Spreadmind erleichtert dir in dieser Hinsicht so einiges \u2013 von der automatisierten Rechnungserstellung bis hin zur korrekten Steuerberechnung, du bekommst lediglich einmal im Monat eine ordentliche Abrechnung f\u00fcr deine Buchhaltung. Wenn du davon profitieren m\u00f6chtest, kannst du \u00fcber den kostenfreien <a href=\"https:\/\/spreadmind.de\/machbarkeits-check\/?utm_source=blog&amp;utm_medium=postlink&amp;utm_campaign=machbarkeits_check&amp;utm_term=recht+bei+digitalen+produkten\">Machbarkeits-Check<\/a> herausfinden, ob sich auch dein Vorhaben mit Spreadmind umsetzen l\u00e4sst!\u00a0<\/span><\/p>\n<h2><span style=\"font-weight: 400;\">OSS-Verfahren<\/span><\/h2>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Das OSS-Verfahren, kurz f\u00fcr One-Stop-Shop-Verfahren, ist eine Sonderregelung in Bezug auf die Umsatzsteuer, die zum 01.07.2021 eingef\u00fchrt wurde und das bisher g\u00fcltige MOSS-Verfahren ersetzt. Dieses war n\u00e4mlich nicht verpflichtend, weshalb sich Unternehmer, die Dienstleistungen erbringen, auch weiterhin in allen L\u00e4ndern, in die sie ihre digitalen Produkte verkaufen, registrieren lassen konnten und somit dort ihrer jeweils geltenden nationalen Pflicht nachkommen konnten.\u00a0<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Das OSS-Verfahren gilt seit Juli letztes Jahres also f\u00fcr alle Unternehmer, die Dienstleistungen oder Waren an Privatpersonen innerhalb der EU liefern. F\u00fcr diese gilt ein allgemeiner Schwellenwert in H\u00f6he von 10.000 Euro, welcher die bisher g\u00fcltigen Lieferschwellen einzelner L\u00e4ndern ersetzt. Dies hat zur Folge, dass auch kleine Unternehmen schnell diese Umsatzgrenze \u00fcberschreiten k\u00f6nnen, was eine Verschiebung des Leistungsortes zur Folge hat und damit eine andere Berechnung der anfallenden Umsatzsteuer erfordert.\u00a0<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Alle Ums\u00e4tze, f\u00fcr die das OSS-Verfahren gilt, gelten als in Deutschland erbracht, wenn dein Unternehmen lediglich in Deutschland seinen Sitz hat, du lediglich elektronisch \u00fcbermittelte Dienstleistungen an Privatleute innerhalb der EU verkauft oder innergemeinschaftliche Fernverk\u00e4ufe (Warenlieferung an Privatpersonen in der EU) get\u00e4tigt hast und der daraus entstandene Umsatz sowohl im laufenden Kalenderjahr als auch im Vorjahr unter der Schwelle von 10.000 Euro liegt. <\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">In diesen F\u00e4llen kannst du deine Rechnungen mit den f\u00fcr Deutschland geltenden Mehrwertsteuers\u00e4tzen erstellen. Liegen die Ums\u00e4tze \u00fcber dem Nettowert von 10.000 Euro, steht die Umsatzsteuer dem Land innerhalb der EU zu, in das die verkaufte Ware gelangt bzw. diese verbraucht wird. Die Rechnung muss nun also mit dem Mehrwertsteuersatz ausgestellt werden, der im jeweiligen Land gilt, in dem der Kunden seinen Wohnsitz hat. <\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">F\u00fcr eine Meldung der Umsatzsteuer und die Zahlung an die zust\u00e4ndige Finanzbeh\u00f6rde musst du dich als Unternehmer musst du dich zu Umsatzsteuerzwecken im entsprechenden Bestimmungsland der Ware oder Dienstleistung registrieren lassen. Alternativ kannst du eben das OSS-Verfahren nutzen, f\u00fcr das du dich seit dem 01.04.2021 beim <\/span><span style=\"font-weight: 400;\">Bundeszentralamt f\u00fcr Steuern registrieren kannst.\u00a0<\/span><\/p>\n<h2><span style=\"font-weight: 400;\">Reseller<\/span><\/h2>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Wenn ein Zahlungsanbieter als Reseller agiert, bedeutet das f\u00fcr dich, dass deine Online-Kurse und andere digitale Produkte nicht in deinem Namen verkauft werden, sondern der Anbieter als Verk\u00e4ufer auftritt und den Vertrag mit deinem Kunden in seinem Namen schlie\u00dft. Somit hast du weniger Aufwand mit der Rechnungserstellung und deiner Buchhaltung, da dies der Reseller f\u00fcr dich \u00fcbernimmt. <\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Du bekommst in einem bestimmten Intervall eine Auszahlung deines Umsatzes abz\u00fcglich der Provision f\u00fcr die T\u00e4tigkeit des Resellers, die er in Form einer prozentualen Transaktionsgeb\u00fchr einbeh\u00e4lt. <\/span><span style=\"font-weight: 400;\">Weitere Informationen zum Thema Reseller findest du in unserem <\/span><a href=\"https:\/\/spreadmind.de\/blog\/zahlungsanbieter-fuer-online-kurse\/\"><span style=\"font-weight: 400;\">Vergleichsartikel der deutschen Zahlungsanbieter f\u00fcr Online-Kurse<\/span><\/a><span style=\"font-weight: 400;\">.<\/span><\/p>\n<h2><span style=\"font-weight: 400;\">Recht bei digitalen Produkten \u2013 die Krux mit dem Steuersatz\u00a0<\/span><\/h2>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Urspr\u00fcnglich wurden digitale Produkte wie E-Books mit 19% Umsatzsteuer besteuert, w\u00e4hrend Printprodukte wie B\u00fccher, Zeitschriften und Zeitungen ein erm\u00e4\u00dfigter Umsatzsteuersatz von 7% galt. Seit Jahresbeginn 2020 wurde diese Regelung angeglichen, weshalb nun auch f\u00fcr E-Books, ePaper, digitale H\u00f6rb\u00fccher etc. der erm\u00e4\u00dfigte Satz gilt. Andere digitale Produkte wie Online-Kurse d\u00fcrfen wiederum nicht reduziert besteuert werden. Genauere Infos zum Thema findest du in unserem <\/span><a href=\"https:\/\/spreadmind.de\/blog\/umsatzsteuer-digitale-produkte-ebooks-veranstaltungen\/\"><span style=\"font-weight: 400;\">Artikel \u00fcber die richtige Umsatzsteuer bei digitalen Produkten<\/span><\/a><span style=\"font-weight: 400;\">.\u00a0<\/span><\/p>\n<h2><span style=\"font-weight: 400;\">Reverse-Charge-Verfahren<\/span><\/h2>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Wenn du als Unternehmer eine Rechnung schreibst, musst du in der Regel die enthaltene Umsatzsteuer ausweisen, die dein Kunde zusammen mit der Rechnung bezahlt. Diese f\u00fchrst du \u00fcblicherweise an das Finanzamt ab. Beim Reverse-Charge-Verfahren ist dies genau umgekehrt, denn dein Kunde als Empf\u00e4nger der Ware oder Dienstleistung schuldet die Umsatzsteuer dem Finanzamt und nicht du als leistender Unternehmer. Das Reverse-Charge-Verfahren, was soviel wie \u201cUmkehrung der Berechnung\u201d bedeutet, dient in der Praxis dazu, den b\u00fcrokratischen Aufwand des Leistenden zu reduzieren und Steuerbetrug sowie -missbrauch verhindern.\u00a0<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">F\u00fcr die Praxis sieht das Ganze also wie folgt aus: Dein Kunde als Leistungsempf\u00e4nger zahlt die Umsatzsteuer direkt an das Finanzamt und nicht an dich als leistenden Unternehmer. Wenn dein Kunde zum Abzug der Vorsteuer berechtigt ist, kann er die Umsatzsteuer, die er zahlen muss, als Vorsteuer verrechnen, wodurch sich die beiden Steuern direkt ausgleichen.\u00a0<\/span><\/p>\n<h2><span style=\"font-weight: 400;\">VAT\u00a0<\/span><\/h2>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">VAT steht f\u00fcr value added tax und ist die Kurzform des englischen Begriffs f\u00fcr Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer.\u00a0<\/span><\/p>\n<h2><span style=\"font-weight: 400;\">WK-Richtlinie &amp; dID-Richtlinie<\/span><\/h2>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung hat der Gesetzgeber am 30.06.2021 zwei Gesetze verk\u00fcndet, die ab dem 01.01.2022 in Kraft getreten sind und vor allem das B\u00fcrgerliche Gesetzbuch (BGB) betreffen. Eines davon ist dir Umsetzung der europ\u00e4ischen Warenkaufrichtlinie (WKRL) und andere die Umsetzung der Richtlinie \u00fcber digitale Inhalte und Dienstleistungen (DIDRL).\u00a0<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Die Richtlinien haben zum Ziel, den Verbraucherschutz bei digitalen Inhalten und Dienstleistungen zu verbessern, den Vertrieb von digitalen Produkten in der EU vereinfachen und die Unternehmer in die Pflicht zu nehmen, Vertr\u00e4ge und AGBs an die neuen Vorgaben anzupassen. Es soll ein einheitliches Vertragsrecht hinsichtlich digitaler Dienstleistungen in der EU erzielt werden. <\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Die dID-Richtlinie erg\u00e4nzt die WKRL und ist seit dem 25.06.2021 in Form des \u201cGesetzes zur Umsetzung der Richtlinie \u00fcber bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen\u201d geltendes Recht bei digitalen Produkten und g\u00fcltig f\u00fcr alle Vertr\u00e4ge, die ab dem 01.01.2022 abgeschlossen werden. Sie soll f\u00fcr eine gezielte und einheitliche Normierung von Verbrauchervertr\u00e4gen \u00fcber digitale Produkte, also digitale Inhalte und Dienstleistungen, sorgen.\u00a0<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Digitale Inhalte sind in digitaler Form erstellte und bereitgestellte Daten. Digitale Dienstleistungen erm\u00f6glichen dem Verbraucher die Erstellung, Verarbeitung und Speicherung von digitalen Daten oder den Zugang zu diesen. Die Anwendung der Richtlinien betrifft vor allem Cloud- und Software as a Service-Dienste (Saas) oder Streaming bzw. Downloadplattformen.\u00a0<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Umfangreiche Gew\u00e4hrleistungsrechte stehen dem Verbraucher dann zu, wenn ein digitales Produkt k\u00e4uflich erworben wird. Dabei ist die Art der Bezahlung nicht nur mit monet\u00e4ren Mitteln, sondern auch mit personenbezogenen Daten m\u00f6glich und mit inbegriffen. Die Gew\u00e4hrleistung gilt etwa, wenn eine App nicht richtig funktioniert oder eine Software fehlerhaft ist. Dem Verbraucher stehen demnach die gleichen Rechte wie beim Kauf eines physischen Produktes zu. <\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Es muss jedoch ein Kaufvertrag \u00fcber Waren sein, die digitale Produkte enthalten oder in einer Weisen mit diesen verbunden sind, dass die Waren als solche ihre Funktion ohne die digitalen Produkte nicht erf\u00fcllen k\u00f6nnen. Dies wird als Waren mit digitalen Elementen bezeichnet. Ebenfalls muss der Anbieter der digitalen Produkte die Pflicht zur Aktualisierung einhalten. <\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Er muss also Updates bereitstellen, die die Funktion und die Sicherheit der digitalen Produkte gew\u00e4hrleisten, damit die Vertragsm\u00e4\u00dfigkeit dieser Produkte erhalten bleibt. Au\u00dferdem muss er den Verbraucher \u00fcber diese Updates informieren, was also ebenfalls g\u00fcltiges Recht bei digitalen Produkten ist. Weitere Infos zu den beiden Richtlinien findest du <\/span><a href=\"https:\/\/www.bundesregierung.de\/breg-de\/suche\/richtlinie-digitale-inhalte-1836264\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><span style=\"font-weight: 400;\">in diesem Artikel der Bundesregierung<\/span><\/a><span style=\"font-weight: 400;\">.<\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bei den ganzen Begriffen rund um das Recht bei digitalen Produkten kann man schnell einmal den \u00dcberblick verlieren. Keine Sorge, in diesem Artikel erkl\u00e4re ich dir alles Wichtige zu den Themen Recht, Steuer und Zahlung bei Online-Kursen! DSGVO Seit dem 25.05.2018 ist die EU-Datenschutzverordnung, besser bekannt als DSGVO, geltendes Gesetz. 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