Der große Vorteil für euch Spreadmind Autoren ist, dass wir mit allen Dienstleistern, mit denen wir als Plattformbetreiber zusammen arbeiten, einen Vertrag zut Auftragsverarbeitung abschließen. Dazu gehören z.B.:
Somit hast du als Spreadmind Autor/in mit einer abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) zwischen dir und uns, der Spreadmind GmbH schonmal den allergrößten Teil abgedeckt, zumindest was deine Spreadmind Webseite betrifft und sofern du über unsere angebotenen Funktionen hinaus nicht in Eigenregie noch weitere Dienste integriert hast. Zum Beispiel einen anderen Newsletter-Anbieter oder einen Dienst über HTML-Einbindungen, der personenbezogene Daten deiner Seitenbesucher verarbeitet. In solchen Fällen musst du mit diesen Anbietern selbst einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung schließen.
Hier kannst du die Vereinbarung elektronisch mit uns abschließen.
Zum Betrieb deiner Spreadmind Webseite musstest du auch ein Spreadmind Benutzerkonto anlegen, über das du deine Seite verwalten kannst. Dieses Benutzerkonto ist mit deiner E-Mail-Adresse verknüpft. Im Fall z.B. der Nutzung eines Kontaktformulars oder bei einer Bestellung auf deiner Spreadmind Webseite werden diese Daten ja an deine hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet.
Somit landen die Daten bei dem Anbieter, bei dem du deine E-Mail-Adresse registriert hast. Deswegen solltest du auch einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit dem / den Anbietern abschließen, bei denen du deine Domain und / oder dein E-Mail-Konto hinterlegt hast. Denn in dem Fall werden personenbezogene Daten an diese Anbieter übertragen.
Wenn du außer der Spreadmind Webseite und deinem E-Mail-Konto bei einem E-Mail-Anbieter darüber hinaus noch weitere Tools im Einsatz hast, die Daten deiner Kunden, Lieferanten etc. verarbeiten, dann musst du mit diesen Anbietern ebenfalls einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung abzuschließen.
Von Lawlikes gibt es dazu hier eine richtig gute Übersicht von Anbietern und Informationen wie du an die Verträge ran kommst.