Opt-In, Freebie und Newsletter

Schon seit vielen Jahren war es Pflicht, dass ein Interessent, der sich in deinen E-Mail-Verteiler einträgt, diesen Eintrag durch einen Klick auf den Bestätigungslink in der ersten Mail bestätigen muss. Diese Einwilligung nennt man Double-Opt-In Verfahren und ist bei Spreadmind Standard.

Wir wollen jedoch im Zuge der DSGVO auf “Nummer Sicher” gehen und haben nun zusätzlich die Opt-In-Formulare (Formular zum Eintrag in deinen E-Mail-Verteiler) ebenfalls um eine Checkbox zur Einwilligung erweitert. Welche Einstellungen du dazu vornehmen kannst, erfährst du in dieser Lektion.

Mit der DSGVO kommt nun beim Thema E-Mail-Marketing auch das so genannte Koppelungsverbot. Dieses besagt, dass jemand, der sich für ein Freebie (Geschenk für den Eintrag oder auch Leadmagnet ) in deinen E-Mail-Verteiler einträgt, nicht zusätzlich im Nachhinein deinen Newsletter erhalten darf, wenn er diesem nicht explizit zugestimmt hat. Auch dieses Thema beleuchten wir in dieser Lektion.

Einwilligung bei Opt-In in deinen E-Mail-Verteiler

Wir haben bereits alles fertig für dich so integriert, dass beim Eintrag in deinen E-Mail-Verteiler automatisch ein “Overlay” über dein Formular gelegt wird, welches die Einwilligung ermöglicht:

vorher

nachher

Du musst dafür keine weiteren Einstellungen mehr vornehmen, es ist bereits alles fertig voreingestellt und auch mit deiner Datenschutzseite verlinkt.

Natürlich kannst du in deinem Spreadmind Backend unter Design > Theme-Optionen > Optin-Formulare DSGVO aber auch den Hinweis-Text zur Einwilligung bearbeiten:

Koppelungsverbot

Wie bereits angesprochen, gibt es mit der DSGVO das Koppelungsverbot. Dieses besagt, dass jemand, der sich für ein Freebie (Geschenk für den Eintrag oder auch Leadmagnet) in deinen E-Mail-Verteiler einträgt, nicht zusätzlich im Nachhinein deinen Newsletter erhalten darf, wenn er diesem nicht explizit zugestimmt hat.

Es gibt nun zwei Wege, DSGVO konform zu arbeiten:

1.) Du bietest kein Freebie mehr an bzw. dein Newsletter wird zum Freebie (Meine Empfehlung) 

Aus meiner Sicht des Online-Marketers hat man bisher ein Freebie angeboten, um den Eintrag in den E-Mail-Verteiler besonders schmackhaft zu machen, wenn wir mal ehrlich sind. Es ging also darum, die Conversionrate (Eintragsungsrate) zu erhöhen, damit sich möglichst viele meiner Besucher in meine Liste eintragen, um ihnen später Werbung für meine folgenden Produkte schicken zu können – also nichts anderes als Newsletter.

Da man jedoch genau das ohne zusätzlich explizite Einwilligung zum Newsletter nicht mehr darf, wird ein Freebie aus Marketingsicht ziemlich sinnlos.

Jetzt könnte man hergehen und diese explizite Einwilligung für den Newsletter beim Eintrag für das Freebie zusätzlich abfragen, was jedoch aus meiner Erfahrung heraus kaum jemand tun wird. Denn wer hakt schon das Wort Newsletter (gleichbedeutend für Werbung) an, wenn es ihm doch eigentlich nur um das Freebie geht? Oder man lässt das Freebie einfach ganz weg und stellt von Anfang an nur noch den Newsletter selbst in den Mittelpunkt.

Man kommuniziert also ganz transparent von Anfang an, dass es um den Eintrag für den Newsletter geht und zeigt dabei auf, welchen konkreten Mehrwert dieser Newsletter bietet. Verkaufe also deinen Besuchern den Nutzen deines Newsletters.

Überlege dir ein Konzept, wie du z.B. einen wöchentlichen Newsletter inhaltlich so gestalten und bewerben könntest, dass es gerade zu dumm wäre, sich nicht in ihn einzutragen, weil dein Newsletter für sich schon besser sein wird als alle Freebies deiner Branche zusammen genommen.

Sehe die DSGVO als Chance, mit deinen Besuchern noch ehrlicher und transparenter umzugehen und gleichzeitig einen Newsletter anzubieten, der deinen Lesern ein echtes Erlebnis voll regelmäßiger Aha-Momente bietet und in ihnen Dankbarkeit und Vertrauen dir gegenüber auslöst.

Ist es nicht das, was ein Freebie hätte schon immer tun sollen? Ein Newsletter kann das genau so! Es ist alles eine Sache der Einstellung.

Erstelle eine extra Landingpage nur für deinen kostenlosen Newsletter und fülle diese mit Testimonials, die du von deinen Newsletterlesern sammelst. Packe richtige Verkaufsargumente und einen USP auf diese Landingpage und verlinke sie dann auf deiner Startseite und im Blog in der Sidebar.

2.) Du bietest weiterhin dein Freebie an und schickst eine Einladung zum Newsletter

Wenn du nun trotzdem ein Freebie anbieten möchtest, kannst du das natürlich tun. Allerdings musst du die Kontakte dann zusätzlich zum Eintrag in den Newsletter einladen. Jedem, der dieser Einladung nicht nachkommt, darfst du dann natürlich auch keinen Newsletter mehr schicken.

So gehst du dabei konkret vor:

  1. Erstelle im Spreadmind Backend unter E-Mail-Marketing > Listen zwei separate Listen. Eine Liste für das Freebie (Das kann auch die schon bestehende “Interessenten” Liste sein) und eine weitere für den Newsletter.
  2. Erstelle am besten eine Landingpage, wie oben beschrieben, auf der du die Nutzenversprechen deines Newsletters kommunizierst und auf der man sich für den Newsletter eintragen kann.
  3. In der ersten E-Mail, die du dann verschickst, um dein Freebie auszuliefern, lädst du über einen Link zur Landingpage ein, auch deinen Newsletter zu abonnieren. Natürlich sollte an dieser Stelle schon recht deutlich hervorgehen, dass es nicht nur ein 0815 Newsletter ist.

 

Prinzipien von Datensparsamkeit und Datenvermeidung

Wichtige Prinzipien der DSGVO sind Datensparsamkeit und Datenvermeidung. Dabei ist wichtig, nur die Daten abzufragen, die zur Erfüllung des Vorgangs notwendig sind (zweckgebunden).

Wenn du also einen Newsletter verschicken möchtest, dann sollte es keine Pflicht sein dafür beim Eintrag noch Name, Telefonnr. etc. zu hinterlegen. Optional darf man das durchaus abfragen, aber eben nicht als Pflichtfeld, weil zum Versand eines Newsletters technisch gesehen die E-Mail-Adresse völlig ausreicht.

Achte also beim Bearbeiten deiner Opt-In-Formulare darauf, am besten nur noch die E-Mail-Adresse abzufragen.