Schluss mit dem FernUSG?

Was der Normenkontrollrat fordert – und warum es für eure Weiterbildungs-Plattform wichtig ist Die Diskussion um das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) hat Anfang September 2025 neuen Schwung…

Geschrieben von Mario Schneider

E‑Learning‑Experte, Gründer & CEO von Spreadmind. Seit über 15 Jahren unterstützt er Weiterbildungsanbieter dabei, ihre Bildungsangebote mit einer ganzheitlichen E‑Learning‑Softwarelösung zu digitalisieren.
Aktualisiert am 11. November 2025
Schluss mit dem FernUSG

Was der Normenkontrollrat fordert – und warum es für eure Weiterbildungs-Plattform wichtig ist

Die Diskussion um das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) hat Anfang September 2025 neuen Schwung bekommen. Der Normenkontrollrat (NKR) – ein Gremium, das Gesetze auf Bürokratiekosten prüft – empfiehlt in einem Positionspapier, das Gesetz komplett abzuschaffen, weil es für die digitalisierte Lernwelt „unnötig und unpraktisch“ sei.

Warum das FernUSG heute nicht mehr zeitgemäß ist

Das FernUSG stammt aus dem Jahr 1977. Damals sollte es Verbraucherinnen und Verbraucher vor unseriösen Fernstudienanbietern schützen. Inzwischen haben Onlinekurse, Blended-Learning-Programme und digitale Coachings die Bildungsbranche revolutioniert. Doch das Gesetz spricht weiterhin von „Fernunterricht“ und definiert vage, was darunter fällt. Dieses Begriffschaos führt dazu, dass nahezu alle Formen digitaler Weiterbildung eine ZFU-Zulassung benötigen, obwohl viele Angebote gar nicht in die ursprüngliche Definition passen.

Eure Kurse dürfen unter bestimmten Voraussetzungen ohne Zulassung der Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) nicht verkauft werden, und Teilnehmende könnten die Kursgebühr sogar nach Abschluss zurückfordern. Mit gerade einmal rund 30 Mitarbeitenden sind bisher rund 5.000 Lehrgänge genehmigt – bei einem geschätzten Potenzial von Hunderttausenden bis Millionen digitaler Kurse. Diese Zahlen verdeutlichen den großen bürokratischen Flaschenhals, den das FernUSG aufgebaut hat.

Der NKR weist außerdem darauf hin, dass der Verbraucherschutz längst durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt ist. Die Sonderregeln des FernUSG bringen wenig zusätzlichen Nutzen und halten Anbieterinnen und Anbieter davon ab, neue Angebote zu entwickeln. Gerade deutsche Unternehmen haben dadurch einen Wettbewerbsnachteil, denn ausländische Plattformen außerhalb der EU lassen sich kaum kontrollieren.

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Was der Normenkontrollrat vorschlägt

Statt das Gesetz zu reformieren, plädiert der NKR für eine ersatzlose Abschaffung. Seine Vorschläge im Überblick:

  1. Verbraucherschutz ins BGB integrieren – Vorschriften wie beispielsweise die Widerrufsfrist sollen in das allgemeine Vertragsrecht verlagert werden, bzw. sind es schon; der NKR möchte die spezielle Kündigungsregelung aus dem FernUSG beibehalten. Dies bedeutet, dass Lernende weiterhin einen fairen Schutz genießen können, ohne dass ein Sondergesetz nötig ist.
  2. ZFU-Qualitätssiegel freiwillig machen – Anbieterinnen und Anbieter sollen selbst entscheiden, ob sie ihre Kurse zertifizieren lassen, ähnlich wie bei anderen Gütesiegeln.
  3. Bürokratische Hürden abbauen – Die aufwendigen Genehmigungsverfahren würden entfallen, sodass ihr eure Kurse schneller und ohne monatelange Wartezeiten anbieten könnt.

Was die Abschaffung für euch bedeuten würde

Für Institute, Akademien und andere Weiterbildungsunternehmen birgt die Abschaffung des FernUSG große Vorteile:

  • Mehr Freiheit beim Kursdesign: Ihr könnt Programme schneller entwickeln und testen, ohne lange auf eine Zulassung zu warten.
  • Geringere Kosten: Die ZFU-Gebühren und der interne Aufwand entfallen. Im Moment müssen Lehrende ihre Kursunterlagen vorbereiten, ohne zu wissen, ob und wann sie die Zulassung erhalten.
  • Wettbewerbsvorteile: Die Gleichstellung mit internationalen Anbietern fördert Innovation, statt deutsche Anbieter zu bremsen.

Wir bei Spreadmind begrüßen wir diesen Vorstoß ausdrücklich. Wir sehen darin eine Chance, den deutschen Weiterbildungsmarkt für die Zukunft fit zu machen und bürokratische Hemmnisse für euch abzubauen.

Unser ZFU-Zulassungsservice – solange das Gesetz noch besteht

Solange das FernUSG nicht abgeschafft ist, bleibt die ZFU-Zulassung für viele Onlinekurse verpflichtend. Hier unterstützen wir euch mit unserem Rundum-Sorglos-Paket: Wir übernehmen den gesamten Zulassungsprozess – von der Vorbereitung des Antrags über die Kommunikation mit der ZFU bis zur Integration aller rechtlich relevanten Dokumente in euren Verkaufsprozess.

Unsere E-Learning Softwarelösungen ermöglichen es euch, hochwertige Onlinekurse anzubieten; wenn euer Kurs unter die FernUSG-Regelungen fällt, treten wir als offizieller Veranstalter auf und stellen den Zulassungsantrag. Ihr liefert die pädagogischen Inhalte, wir kümmern uns um die Formalitäten. Dazu gehören:

Beratung und Ablaufplanung: In einem Auftaktmeeting klären wir, wer welche Aufgaben bis wann erledigt.
Antragserstellung und Prüfung: Wir stellen euch den Zulassungsantrag bereit, ergänzen die Angaben aus Veranstaltersicht und prüfen eure Unterlagen.
Anlagenvorbereitung und technische Integration: Wir erklären, welche Dokumente benötigt werden, bereiten die eigenen Anlagen vor und integrieren Fernunterrichtsvertrag, Widerrufsformular und Widerrufsbelehrung nahtlos in euren Kaufprozess.
Gebührenübernahme und Kommunikation: Wir leisten die ZFU-Gebühren vor und übernehmen die Kommunikation mit der ZFU. Ihr profitiert so von Rechtssicherheit, Vertrauen und erhöhter Kundenbindung.

Transparenz bei den Kosten: Die ZFU erhebt Zulassungsgebühren (mindestens 1.050 € oder 150 % des Lehrgangspreises) und unser Service kostet 1.500 € zzgl. MwSt. – diese Kosten entstehen euch nur, solange das FernUSG gilt.

Zulassungspflichtige Kurse?

Gemeinsam meistern wir die ZFU-Hürden. Wir sind euer Partner im Hintergrund und begleiten euch Schritt für Schritt.

ZFU Zulassungsservice CTA

Fazit

Die Empfehlung des Normenkontrollrats, das FernUSG abzuschaffen, markiert einen wichtigen Schritt hin zu einer modernen Lernwelt. Für euch als Weiterbildungsunternehmen bedeutet dies weniger Bürokratie und mehr Freiraum für innovative Angebote. Gleichzeitig ist es wichtig, bis zu einer Gesetzesänderung alle rechtlichen Vorgaben einzuhalten. Spreadmind unterstützt die Abschaffung des FernUSG und bietet euch solange einen professionellen ZFU-Zulassungsservice. Nutzt diese Chance, um eure Lernwelt fit für die Zukunft zu machen – wir stehen euch mit Rat und Tat zur Seite!


Quellen:
Positionspapier des Normenkontrollrats zum FernUSG
Normenkontrollrat fordert Abschaffung des FernUSG – Kommentar von Max Greger,
Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ),
MSN Finanzen (via FAZ),
Spreadmind – ZFU Zulassung.

Hinweis: Alle Aussagen in diesem Artikel beruhen auf den oben genannten Quellen und den dort beschriebenen Fakten und Zahlen

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